Version: 1.1
Vom 17.03.2026
Einfach Gut Versichert GmbH
Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Beschreibung unserer Dienstleistungen
Wir sind eine Versicherungsvertreterin mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Wir beraten Sie zu Versicherungsprodukten von bestimmten Versicherungsunternehmen. Wenn Sie eine Versicherung abschließen wollen, unterstützen wir Sie dabei. Wir nehmen die Versicherungsanträge an und leiten diese an das zuständige Versicherungsunternehmen weiter.
Welche Versicherungsunternehmen wir vertreten und welche Produkte wir anbieten können, erfahren Sie in unserer Beratung. Dann erhalten Sie auch die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen.
Auf unserer Internetseite www.einfach-gut-versichert.de können Sie uns eine Nachricht schreiben.
Sie können auch Termine mit einem unserer Beraterinnen und Berater buchen. Wir führen mit Ihnen auf Wunsch Videoberatungen oder telefonische Beratungen durch.
Sie können auf unserer Internetseite auch einen Schaden melden. Wir kümmern uns dann um die Weiterleitung an das Versicherungsunternehmen.
Wenn Sie etwas über Versicherungen in leichter Sprache erfahren möchten, um ein besseres Verständnis unserer Dienstleistung zu erhalten, können Sie diese Seite besuchen:
Die wichtigsten Versicherungen erklärt in Leichter Sprache
2. Welche Anforderungen stellen die Gesetze an die Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen?
Die auf unserer Internetseite bereit gestellten Möglichkeiten sowie die angebotene Videoberatung müssen gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BFSG barrierefrei sein. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind unter anderem in § 12 Nr. 2 und Nr. 3 BFSGV geregelt. Zur Barrierefreiheit zählen insbesondere die Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit von dargestellten Informationen sowie die Bedienbarkeit.
3. Wie erfüllen unsere Dienstleistungen die Anforderungen an die Barrierefreiheit?
3.1 Dienstleistungen auf unserer Internetseite
Die Gestaltung unserer Internetseite hält die veröffentlichten Standards zur Barrierefreiheit von Internetseiten (WCAG 2.1) ein.
3.2 Videoberatung
Für unsere Videoberatung nutzen wir die Software Microsoft Teams. Die Videotelefonie hierüber ist laut Angaben des Herstellers konform mit den veröffentlichten Standards zur Barrierefreiheit von Internetseiten (WCAG 2.1).
4. Welche Marktüberwachungsbehörde ist zum Thema Barrierefreiheit für uns zuständig?
Die Marktüberwachungsbehörde ist für Wirtschaftsakteure die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF), Carl-Miller-Str. 6, 39112 Magdeburg.
5. Wie oft wird diese Erklärung geprüft und überarbeitet?
Wir prüfen diese Erklärung laufend, z. B. wenn sich die Art und Weise unserer Dienstleistung, Normen oder technische Standards ändern, mindestens jedoch einmal jährlich. Bei Bedarf passen wir die Erklärung dem aktuellen Stand an.
6.Kontakt und Feedback
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Seite aufgefallen?
Bitte informieren Sie uns – wir kümmern uns gerne darum.
So erreichen Sie uns:
E-Mail: service@einfach-gut-versichert.de
Leipzig, den 17.03.2026
Einfach Gut Versichert GmbH
